Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir befinden uns vom 3. bis einschließlich 28. Juni 2026 im Urlaub. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail, wobei die Beantwortung zeitverzögert erfolgt. Ab dem 29. Juni sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Johannes Fischer Profilbild 2025 Maerz

WILLKOMMEN IM BAUBÜRO
ING. JOHANNES FISCHER

Ich bin seit 15 Jahren selbstständig als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger tätig und für folgende Fachgebiete in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen: www.sdgliste.justiz.gv.at

SICHERHEITSWESEN
- 09.50 Baupolizei

BAUWESEN
- 72.01 Hochbau, Architektur
- 72.03 Kalkulation, Vergabewesen, Verdingungswesen, Bauabwicklung, Bauabrechnung

IMMOBILIEN
- 94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)
- 94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
- 94.23 Geschäftsräumlichkeiten
- 94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung

LEISTUNG MIT HÖCHSTEM QUALITÄTSANSPRUCH

Bei meinen Leistungen für Sie steht höchste Qualität im Vordergrund.

 

SICHERHEITSWESEN, BAUPOLIZEI

Die Baupolizei agiert hoheitlich und stützt ihre Entscheidungen oft auf Sachverständigengutachten. Die bautechnische Integrität der Bauwerke und die Sicherheit der Menschen bilden die zentralen Grundsätze der Sachverständigentätigkeit.

 

BAUWESEN, HOCHBAU, ARCHITEKTUR

Hochbautechnische Gutachten
Expertise zu den bautechnischen Grundsätzen
Feststellung des Baufortschritts nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

 

BAUWESEN, KALKULATION, VERGABEWESEN, VERDINGUNGSWESEN, BAUABWICKLUNG, BAUABRECHNUNG

Sachverständigentätigkeit im Bereich der drei wesentlichen Zeitsäulen

Vor Bauausführung
Planungs- und Vorbereitungsphase, behördliche Bewilligungen

Bauausführung
Baubeginn, Realisierungs- und Bauphase, Bauvollendung, Benützungsbewilligung

Nutzung
Betriebs- und Bewirtschaftungsphase

 

IMMOBILIENBEWERTUNG

Eine Liegenschaftsbewertung ist die systematische Ermittlung des Werts einer Immobilie in Euro.
Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für Sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen spielen bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Rolle.

 

IMMOBILIEN, NUTZWERTFESTSTELLUNG, PARIFIZIERUNG

Ein Nutzwertgutachten, oft auch als Parifizierung bezeichnet, ist eine zentrale Voraussetzung für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch. Das Gutachten dient der Ermittlung der Nutzwerte der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte und bestimmt die Anteile der Wohnungseigentümer an der gesamten Liegenschaft.

KONTAKT

portrait_kathrin_2025

KATHRIN SCHERNTHANER

Administrative Leiterin
fischer@g-sv.tirol
+43 (0)664 19 491 50
Am Berg 4, 6391 Fieberbrunn

portrait_johannes_2025

ING. JOHANNES FISCHER

Sachverständiger
+43 (0)664 54 333 64
fischer@g-sv.tirol
johannes.fischer@gerichts-sv.at
Am Berg 4, 6391 Fieberbrunn